Der Lehrerin in Leimbach gebührt unsere Solidarität

Der Aargauer Nationalrat Andreas Glarner (SVP) hat eine Lehrerin in unserem Schulkreis in den sozialen Medien angeprangert, ihre Telefonnummer veröffentlicht und die Wutbürgermeute aufgefordert, sie anzurufen und ihr "die Meinung zu sagen". Der Grund war, dass sie mit einem Brief muslimische Eltern auf die gültige Rechtslage an hohen muslimischen Feiertagen hinwies. Sind wir nun soweit, dass Leute wie Herr Glarner unliebsame Menschen an den öffentlichen Pranger stellen? Für mich ist damit eine weitere Grenze überschritten.

Die Lehrerin aus Leimbach hat mit ihrer Information nur ihre Arbeit gemacht. Es gibt Regelungen, wie an einem Feiertag zu verfahren ist und darüber wollte sie die Betroffenen informieren. Das ist Teil ihrer Arbeit. Aber unabhängig davon, was die Lehrerin gemacht hat, ist es unter keinen Umständen zulässig, die Telefonnummer einer Person zu veröffentlichen, zusammen mit der Aufforderung, sie telefonisch zu belästigen. Im Tages-Anzeiger konnte man lesen, dass dies recht einschneidende Folgen für die Betroffenen, die Lehrerin und die Schule hat, während Herr Glarner einstweilen klammheimlich die Früchte des gesäten Zorns geniessen kann.

 

Die Bildungsdirektorin, Frau Steiner, der Stadtzürcher Schuldepartementsvorsteher, Herr Leutenegger, und der Schulpräsident des betroffenen Schulkreises, Herr Rodriguez haben klar gemacht, dass die Lehrerin auf Solidarität und Unterstützung zählen kann.

 

Als Gmeinderat aus dem betroffenen Wahlkreis möchte ich den Genannten für ihre klaren Worte danken und der Lehrerin versichern, dass die Menschen im Quartier auch hinter ihr stehen. Der Schaden ist angerichtet, aber es wird hoffentlich möglich sein, ihn zu begrenzen.

 

Ich hoffe auch sehr, dass ein solches Vorgehen juristisch geahndet werden kann, damit es bei dieser einmaligen üblen Entgleisung bleibt.