Einbürgerungen durch die Exekutive

Was Bern und Bülach können, kann Zürich auch. Einbürgerungen durch die Exekutive. Neu soll die Exekutive (Stadtrat) für alle Einbürgerungsentscheide zuständig sein. Das Volk und das Parlament entscheiden weiterhin über die Einbürgerungsrichtlinien.

Seit dem einschlägigen Bundesgerichtsentscheid betreffend Einbürgerungen bewegt sich in vielen Gemeinden in der Behandlung von Einbürgerungsgesuchen einiges. Eine stattliche Zahl von Gemeinden – seien sie nun bürgerlich oder rot-grün dominiert – hat sich entschieden, die Einbürgerungsentscheide von der Exekutive fällen zu lassen. Die SP-Fraktion ist klar der Meinung, dass dies auch in Zürich sinnvoll ist.

 

Mit der heute zu entscheidenden Vorlage erhält die Stadt Zürich eine klarere

 

Regelung für das Verfahren bei Einbürgerungen:

 

1.    Die Einbürgerungsrichtlinien werden vom Volk erlassen. Daran ändert sich nichts. Nach wie vor entscheidet das Volk, welche Kriterien bei den Einbürgerungen angewendet werden. Wie die Arbeiten in der vorberatenden Kommission zeigten, wird sich vor allem die kantonale Ebene in den kommenden Jahren mit diesen Fragen zu beschäftigen haben.

 

2.    Der Stadtrat als demokratisch gewähltes Gremium behandelt die eingereichten Gesuche auf der Basis der Einbürgerungsrichtlinien. Er kann also nicht einfach nach Gutdünken entscheiden, sondern muss die vom Volk erlassenen Richtlinien einhalten.

 

3.    Der Gemeinderat als legitimiertes Kontrollgremium überprüft im Rahmen der Aufgaben der GPK die gefällten Entscheide des Stadtrates. Diese Ergänzung, welche im Rahmen der Arbeiten der vorbehandelnden Kommission hinzu gekommen ist, stellt sicher, dass die vom Volk erlassenen Richtlinien auch tatsächlich eingehalten werden.

 

 

Das bis anhin geltende Verfahren ist im Vergleich dazu schleppend und zeigt deutliche Doppelspurigkeiten: im einem ersten Schritt befindet der Stadtrat über die Gesuche, anschliessend werden sie noch einmal detailliert in der BRK behandelt und am Schluss wird im GR darüber abgestimmt. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass die beiden Gremien in 99,99% der Fälle völlig gleich entscheiden. Gerade diese Zahl zeigt auf, dass jegliche Angst vor einer Neuregelung des Verfahrens unbegründet ist.

 

Die SP-Fraktion wird der Vorlage mit Überzeugung zustimmen und bittet den Rat, dies ebenfalls zu tun.