Resolution der SP Stadt Zürich zur angekündigten Praxisverschärfung für Asylsuchende aus Eritrea

Am 8. Juni 2016 veröffentlichte die vom UNO-Menschenrechtsrat eingesetzte Untersuchungskommission für Eritrea ihren neusten Bericht. Dieser zeichnet ein katastrophales Bild. Entgegen den Beteuerungen des eritreischen Regimes seien keinerlei Verbesserungen der Menschenrechtssituation feststellbar. Die Kommission listet erneut zahlreiche Beispiele von willkürlicher Inhaftierung, unbegrenzt anhaltendem Militärdienst, Folter und Unterdrückung auf. Die UNO geht sogar soweit, Eritrea Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorzuwerfen. Aus diesen Gründen empfiehlt die Untersuchungskommission, geflohene Menschen aus Eritrea als Flüchtlinge anzuerkennen.

Seit die Asylrekurskommission 2005 in einem Entscheid festgehalten hat, dass militärdienstverweigernde Personen in Eritrea unverhältnismässig hart bestraft werden und deswegen als Flüchtlinge anerkannt werden sollten, nahm die Zahl eritreischer Asylsuchende in der Schweiz zu. Den Höchststand erreichte die Zahl eritreischer Asylsuchender im Jahr 2015 mit knapp 10’000 Menschen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb in den vergangenen Jahren Exponent_innen bürgerlicher Parteien eine Verschärfung der Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) verlangten. Obschon die Menschenrechtslage in Eritrea in zahlreichen Berichten dokumentiert ist, zweifeln diese politischen Strömungen öffentlich daran. Am 23. Juni 2016 gab das SEM bekannt, die Praxis für eritreische Asylsuchende zu verschärfen. Zwei Eritrea-Spezialisten des Bundes seien zum Schluss gekommen, dass nicht nationaldienstpflichtige Personen, welche illegal aus Eritrea ausgereist sind, bei einer Rückkehr nicht mehr so drakonisch bestraft würden. Diesen Menschen würde bei einer Rückkehr nicht länger eine Freiheitsstrafe von fünf oder zehn Jahren drohen, sondern in der Regel noch von einigen Monaten bis höchstens zwei Jahren.

Die angekündigten Verschärfungen sind empörend! Nicht einmal zwanzig Tage nach Veröffentlichung des erwähnten UNO-Berichts kündigt das SEM eine Praxisverschärfung an. Diese ist in ihrer Begründung an Zynismus kaum zu überbieten. Obschon aufgrund zahlreicher internationaler Berichte zweifellos feststeht, wie katastrophal die Zustände in eritreischen Gefängnissen sind, erachtet es das SEM offenbar als zumutbar, „einige Monate bis zwei Jahre“ in einem solchen Gefängnis zu verbringen. Mit dieser Argumentation tritt das SEM nicht nur die humanitäre Tradition der Schweiz mit Füssen, sondern ignoriert auch das Non-Refoulement-Prinzip.

Wir lehnen diese Verschärfung ab!
Die SP Stadt Zürich ist empört über diese angekündigte Verschärfung der Asylpraxis. Mit dieser Praxisverschärfung würde die Schweiz nicht nur in inakzeptabler Weise einen europäischen Alleingang beschreiten, sondern auch völkerrechtliche Grundsätze verletzen.

Wir fordern:

Eritreische Asylsuchende sind so lange als Flüchtlinge anzuerkennen, wie die Menschenrechtslage in Eritrea von der UNO und Menschenrechtsorganisationen als unhaltbar bezeichnet wird. Die Praxis des SEM darf erst dann angepasst werden, wenn gesicherte Erkenntnisse und entsprechende Garantien der eritreischen Regierung vorliegen. Dazu ist der uneingeschränkte Zugang zu eritreischen Gefängnissen und Militäranlagen zwingend. Allfällige neue Erkenntnisse sind öffentlich zugänglich zu machen und von der UNO und Menschenrechtsorganisationen Stellungnahmen dazu einzuholen.

Eritreische Asylsuchende können aufgrund der Praxis der eritreischen Behörden nicht zwangsausgeschafft werden. Negative Asylentscheide bei eritreischen Asylsuchenden führen zu zusätzlichen Sans-Papiers, was wir entschieden ablehnen.

Das SEM hat Asylgesuche sorgfältig abzuklären und dabei sämtliche Quellen zur menschenrechtlichen Situation in den Herkunftsländern miteinzubeziehen. Dabei muss das SEM Druckversuchen standhalten. Alles andere stellt eine Missachtung des Rechts auf ein faires Asylverfahren dar.