Sind die Ensemble-Verträge für die CS noch bindend?

Die neuesten Zahlen von Ensemble haben zur Folge, dass wir über Verträge abstimmen, die die Gegenpartei entschädigungslos aufheben kann. Dies wurde vereinbart, für den Fall, dass der Wohnanteil in den Türmen unter 75% fällt. Mit den neuesten Zahlen ist dies der Fall.

Wenn man sich mal in den Zahlen verheddert, wird es schwierig. Nachdem Ensemble zuerst durchschnittliche Wohnungsmieten in den Türmen bekanntgegeben hatte, die schlicht nicht stimmen konnten, wurden die Zahlen „in Ordnung“ gebracht, indem man Angaben zu den erwarteten Einnahmen und zur Gesamtwohnungsfläche, die man in der Kommission als unverrückbar bezeichnet hatte, über Bord warf. Neue Bestimmungen des Gestaltungsplans seien schuld daran. Neu gilt, dass die Wohnungen insgesamt 3700 m2 weniger Fläche enthalten sollen, zugunsten von mehr Gewerberaum. Dass die Zahlen zur Disposition stehen, wissen wir bereits, aber die neue Zahl wirft neue Fragen auf. Hier der Artikel dazu im Tagesanzeiger: Plötzlich eineinhalb Millionen weniger Mieterträge beim Stadion

 

Die Verträge mit den CS Immobilienfirmen sind auf der Abstimmungsseite der Stadt aufgeschaltet.

 

Beide Verträge enthalten ein Kapitel über die Aufhebung des Vertrags und die Folgen. In beiden steht, dass eine minimale Bruttogeschossfläche von 84300 m2 realisierbar sein muss und davon mindestens 75% wohnen. Andernfalls haben die CS-Immobilienfirmen das Recht, aus den Verträgen entschädigungslos auszusteigen.

 

Die Bruttogeschossfläche von Ensemble beträgt 88000 m2. 75% davon sind 66000 m2. Das ist die Grenze, unterhalb derer die Verträge, über die wir abstimmen, für die Gegenpartei nicht bindend sind. Mit den neuen Zahlen, wenn sie denn Bestand haben bis nach der Abstimmung, wird die Grenze unterschritten. Die bisherige Geschossfläche Wohnen betrug 67800 m2. Die 3700 m2 reduzierte Wohnfläche bedeuten ca. 5000 m2 reduzierte Geschossfläche, die auch noch Treppenhaus etc. enthält. Damit landet man bei 62800 m2 und somit unterhalb der Schwelle. Das gilt, selbst wenn man die Schwelle mit der minimalen vereinbarten Bruttogeschossfläche rechnet.

 

Die Verträge enthalten auch einen Passus, dass sämtliche Informationen darüber an die Medien oder die Öffentlichkeit abgestimmt werden sollen. Über diese Problematik hat man offenbar Stillschweigen abgestimmt. Die Frage, ob wir nun über einen Vertrag abstimmen, der für die Gegenpartei nicht bindend ist, scheint mir aber eine Information wert.