Gefährliches Spiel der GLP und der CVP mit der Sonderpädagogik
Die GLP behauptet zum wiederholten Mal, dass ein Drittel bis die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler von sonderpädagogischen Massnahmen betroffen sind. Woher diese Zahl stammt, bleibt das alljährliche Geheimnis der GLP, den Beleg bleibt sie weiterhin schuldig. Korrekt ist: Erfasst sind hier die Schülerinnen und Schüler, die einen Bedarf für individuelle Förderung haben. Dieser Bedarf verteilt sich gemäss dem kantonalen Volksschulgesetz auf fünf Kategorien, die alle unter dem Begriff „Sonderpädagogik“ zusammengefasst werden. Dazu gezählt werden die Integrative Förderung wie sie das Volksschulgesetz vorsieht, Deutsch als Zweitsprache und Aufnahmeklassen für ausländische Schülerinnen und Schüler, aber auch die eigentlichen Therapien (Logopädie, Audiopädagaogik, Psychotherapien) und die Sonderschule. Nur die beiden letztgenannten Kategorien haben es mit Massnahmen zu tun, welche die GLP zusammen mit ihren Partnern als „Pathologisierung“ anprangert.
Doch das Gegenteil ist wahr: Während für den Bereich der Sonderschule eine rückläufige Quote an entsprechend zugeteilten Schülerinnen und Schülern gezeigt wurde (4% im Jahr 2014; 3,4% 2018), liegt die Stadt Zürich im Bereich der Therapien mit der beantragten Anzahl Stellen deutlich unter dem, was vom Kanton als Höchstzahl vorgegeben ist: Für Therapien sieht das Volksschulgesetz nämlich pro 100 Schülerinnen und Schüler 0,6 Vollzeiteinheiten pro Klasse im Kindergarten, 0,4 Vollzeiteinheiten pro Klasse in der Primar- und 0,1 Vollzeiteinheiten pro Klasse auf der Sekundarstufe vor. Ein unkontrolliertes Wachstum ist daher aufgrund des Kantonalen Gesetzes ausgeschlossen und findet in Zürich auch mitnichten statt. Dies zeigt sich daran, dass die Stadt für 2018 gemäss Volksschulgesetz 140 Vollzeiteinheiten für Therapien budgetieren dürfte, wovon aber nur 124 beantragt waren.
Dass zu viele Fachpersonen in einem Schulzimmer Kinder überfordern können, ist erkannt und wird von niemandem bestritten. Auch hier ist einiges geschehen. Mit dem kantonalen Projekt „Fokus starke Lernbeziehungen“ verfolgt man gerade den Ansatz, die Anzahl Betreuungspersonen für ein Kind zu reduzieren und seinen individuellen Förderbedürfnissen dennoch gerecht zu werden.
Die GLP zeigt mit ihren bloss vom letzten Jahr wiederholten Forderungen einen äusserst selektiven Umgang mit den Fakten und betreibt pure Zwängerei, ohne sich mit den Entwicklungen und Optimierungen seitens der Schule in diesem Jahr auseinander gesetzt zu haben. Der Bedarf für diese sonderpädagogischen Massnahmen in ihrer ganzen Breite ist ausgewiesen und die Ressourcen werden effizient eingesetzt. Bereits heute warten Schülerinnen und Schüler teilweise lange auf eine schulpsychologische Abklärung. Eine Kürzung in diesem Bereich würde dieses Problem verschärfen. Individuelle Förderbedürfnisse der Kinder werden auf die lange Bank geschoben, mit negativen Auswirkungen auf ihre Entwicklung sowie auf Klassendynamiken.
Besonders bedauerlich ist, dass die selbst ernannte Familienpartei CVP bei dieser Kürzung mitmacht, nachdem sie diesen Antrag vor einem Jahr noch abgelehnt hat mit der zutreffenden Begründung, dass die Kinder heute schon zu lange auf eine Abklärung warten müssen. Trotz eines Appells des CVP-Schulvorstands Gerold Lauber, gewichtet die CVP ihre unbedingte Verpflichtung gegenüber dem Top5-Wahlbündnis stärker als Fakten und das Wohl von Schülerinnen und Schülern, ihren Familien und den betroffenen Schulklassen. Der Antrag schadet den Kindern und deren Entwicklung und wird auch von den Kreisschulpflegen vehement abgelehnt.
Weitere Auskünfte
Alan David Sanginés, Mitglied RPK, 076 414 04 06
Katrin Wüthrich, Präsidentin Kreisschulpflege Limmattal, 079 303 88 26