Lokalpolitik – Beispiel Strassenlärm
In der Stadt Zürich ist tagsüber mehr als ein Drittel der Wohnbevölkerung Strassenlärm ausgesetzt der über den Immissionsgrenzwerten der Lärmschutzverordnung liegen.
Eine mögliche Massnahme dagegen ist die Begrenzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 insbesondere in Quartieren mit einem hohen Wohnanteil. Sie hat zudem den Vorteil, dass sie die Sicherheit der Fussgänger*innen, in vielen Fällen auch Schulkinder erhöht.
Im Gebiet der Mutschellenstrasse, Rieterstrasse und Waffenplatzstrasse wollte die Stadt Zürich nach Intervention der VBZ auf die Einführung von Tempo 30 verzichten, diese würde die Busse übermässig verlangsamen. Da diese These nicht fundiert belegt ist, hat die SP zusammen mit der GLP einen Vorstoss im Gemeinderat eingereicht, dass den Stadtrat bittet ein Pilotprojekt Tempo 30 durchzuführen, dass die Massnahme erprobt und die Auswirkungen geklärt werden können.