Lokalpolitik – Beispiel Werbung des lokalen Gewerbes

Die SP setzt sich schon seit vielen Jahren für verschiedenste Projekte in der Stadt ein – auch in den Stadtkreisen 1 und 2. In einer Serie Kurzartikel zeigen wir auf, was wir erreicht haben und für was wir uns einsetzen – ganz konkret.

Nicht alle Läden in der Zürcher Innenstadt befinden sich an einer Passantenlage. Gerade aber die kleinen, versteckteren Läden bereichern das Angebot.

 

Die SP hat deshalb den Stadtrat gebeten zu prüfen, wie die besondere Lage von Läden in Seitengassen bei der Erteilung von Bewilligungen für sogenannte «Passantenstopper» (Reklametafeln) berücksichtigt werden kann, so dass ein Hinweis mit einer Reklametafel oder einem Hinweisschild auf diese Läden auch an der Passantenlage möglich wird.

 

Der Stadtrat hat zwar kein neues Regelwerk erlassen, unterstützt aber einzelfallgerechte Individuallösungen im Sinne der bereits bestehenden Ausnahmen: Schilder oder Beschriftungen an Hauswänden oder Platzierungen vor einem anderen Haus mit Einverständnis der entsprechenden Eigentümer*innen.

 

Sind diese Möglichkeiten nicht gegeben, können sich betroffene Ladenbesitzer*innen an das Kommissariat Polizeibewilligungen, Abteilung Gewerbe, für eine Einzelfallbeurteilung wenden.