SP Zürich 1+2
50 Jahre Frauenstimmrecht in der Schweiz
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Die Stadt nimmt insgesamt 18 Gebäude ins Inventar der schützenswerten Gebäude auf. Das heisst, dass bei einem geplanten Umbau zuerst abgeklärt werden muss, ob das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird. Der Stadtrat kann dann in Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen entweder unter Denkmalschutz stellen und die Bausubstanz schützen oder das Gebäude wieder aus dem Inventar entlassen.
Im Stadtkreis 2 sind folgende Gebäude betroffen:
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Gebäuden und den Gründen für deren Unterschutzstellung finden sich in einer vom Hochbaudepartement herausgegebenen Broschüre.