Häuser unter Schutz gestellt – auch im Kreis 2

Diese Woche gab der Stadtrat bekannt, dass die Stadt mit dem Heimatschutz einen aussergerichtlichen Vergleich getroffen habe. Dies war nötig für die Teilinkraftsetzung der Bau- und Zonenordnung 2016. Aus diesem Grund werden in der Stadt verschiedene Gebäude ins Inventar aufgenommen.

Die Stadt nimmt insgesamt 18 Gebäude ins Inventar der schützenswerten Gebäude auf. Das heisst, dass bei einem geplanten Umbau zuerst abgeklärt werden muss, ob das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird. Der Stadtrat kann dann in Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen entweder unter Denkmalschutz stellen und die Bausubstanz schützen oder das Gebäude wieder aus dem Inventar entlassen.

 

Im Stadtkreis 2 sind folgende Gebäude betroffen:

 

  • die Wohn- und Geschäftshäuser an der Alfred-Escher-Strasse 76, 86 und 88 sowie das Gebäude an der Sternenstrasse 11
  • der Kindergarten am Farenweg in Wollishofen samt der Grünanlage
  • das Bahnhofgebäude in Leimbach (Sihltalbahn)
  • die Wohnsiedlung der Baugenossenschaft Zürich an der Mutschellenstrasse 151, 153 und 155
  • das Wohnhaus am Tessinerplatz (Seestrasse 17-19 und Gotthardstrasse 66).

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Gebäuden und den Gründen für deren Unterschutzstellung finden sich in einer vom Hochbaudepartement herausgegebenen Broschüre.